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Loker Gabelstaplertechnik

Prüfung eines Flüssiggas-Gabelstaplers

Die Flüssiggasprüfung für Flurförderfahrzeuge mit Treibgas-Antrieb findet jährlich statt. Die Abgasuntersuchung für Flurförderzeuge mit Treibgas-Antrieb muss halbjährlich durchgeführt werden. Gemäß der BGV Vorschrift D34, §33 und §37 “Verwendung von Flüssiggas” hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass an Treibgasanlagen von Fahrzeugen wiederkehrend in regelmäßigen Zeitabständen (mindestens jedoch einmal jährlich) Prüfungen auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen durchzuführen sind.

Darüber hinaus muss der Kohlenstoffmonoxid-Gehalt im Abgas wiederkehrend (mind. jedoch halbjährlich) durch einen Sachkundigen geprüft und auf den geringst erreichbaren Wert gebracht werden. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Gabelstaplertechnik und geben Sie Ihre Fahrzeuge in unsere Hände.

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Rauchgasmessung an Dieselfahrzeugen

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Gemäß BGV D34 §33 und §37

Loker Gabelstaplertechnik

Verkauf von neuen und gebrauchten Gabelstaplern

Wir haben einen umfangreichen Fuhrpark verschiedenster Fahrzeuge, welche wir Ihnen auch zum Verkauf anbieten. Darunter fallen gebrauchte wie auch neue Gabelstapler. Suchen Sie ein bestimmtes Modell? Rufen Sie uns einfach an und wir schauen gerne, ob wir Ihnen weiterhelfen können.

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